Private Praxis für Therapie und Prävention
Behandlungen
Kurse
Workshops und Praxiskurse für Vereine
Die Abrechnung für Selbstzahler erfolgt auf der Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), bzw. für Physiotherapeuten (GebüTh).
Privatpatienten mit ärztlichem Rezept werden auf der Grundlage der Beihilfe oder den Sätzen der Privatkrankenkassen abgerechnet.
Kostenerstattung für ergänzende naturheilkundliche Anwendungen:
Bei Privat- oder Beihilfeversicherten, sowie bei Heilpraktikerzusatzversicherungen, können die Kosten im Rahmen der vereinbarten Leistungen von Ihrer Versicherung erstattet werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden, da dies unterschiedlich gehandhabt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Heilpraktikerkosten (bis auf wenige Ausnahmen) leider nicht.